
© Fotographie by Silverbogen AG
Whitley Neill Blood Orange Vodka 70cl
Ein milder Vodka mit spritzigem Blutorangen-Aroma und erdiger Würze aus dem Hause des Gin-Experten Johnny Neill.
-
Versandkostenfrei ab 100 €
-
Voraussichtlicher Wareneingang: unbekannt
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto

Whitley Neill Blood Orange Vodka 70cl
Beschreibung
Erst 2016 erweiterte das vielfach ausgezeichnete Unternehmen Whitley Neill seinen Produktkatalog und offerierte erstmals diesen Vodka. Mit dem blutorangenen Schimmer und dem afrikanisch angehauchten Design hebt sich der Blood Orange Vodka schon ab dem ersten Anblick von anderen Produkten ab. Die von Johnny Neill geführte Distillerie liegt zwar in England, fühlt sich dem mystischen, exotischen und chaotischen Kontinent im Süden jedoch ganz nah. Seit 1762 stellte die Familie von Johnny Neill, der das Handwerk von seiner Grossmutter erlernte, Gin her. Die über acht Generationen andauernde Abenteuerlust und Leidenschaft zum Destillieren macht sich heutzutage in dem ungewöhnlichen Aroma der Getränke bemerkbar. Durch seine Frau baute Johnny schliesslich eine ausserordentliche Faszination für Afrika und den charakteristischen Affenbrotbaum (auch Baobab genannt) auf – seine Früchte waren es, die den Gin letztendlich zu dem machten, was er heute ist. Deshalb ziert der mächtige Baum als Markenlogo von Whitley Neill eine jede Flasche. Im Falle des Blood Orange Vodkas sind jedoch silizianische Blutorangen für den prägnanten Zitrusgeschmack verantwortlich.
Zusatzinformation
Artikelnummer | 700100 |
Alkoholgehalt | 43% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Grossbritannien |
Region | Liverpool |
Abfüller | Halewood International Ltd., Liverpool L36 6AD, Großbritannien |
Marke | Whitley Neill |
Typ | Aromatisierter Vodka |
Anwendung | pur oder für diverse Drinks und Cocktails |
Degustationsnotiz | Mit prägnantem Zitrusgeschmack |
Verkehrsbezeichnung | Aromatisierter Vodka |
Details | Verfeinert mit Blutorangen aus Sizilien |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |