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Pastis Henri Bardouin 70cl
Der Pastis Henri Bardouin besteht aus mehr als 60 verschiedenen Pflanzen und Gewürzen von fünf Kontinenten und wird nach einer alten Rezeptur, die über die Jahre stets verfeinert worden ist, hergestellt.
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Pastis Henri Bardouin 70cl
Beschreibung
Die kleine Destillerie Henri Bardouin aus dem Provence-Städtchen Forcalquier stellt bereits seit 1898 Pastis her. Der Name Pastis kommt vom französischen Wort pastiche und meint "Nachahmung", da er heimlich als Ersatz für den 1915 verbotenen Absinth entstand. Die Grundrezeptur wurde dabei schon immer mit Gewürzen und Kräutern aus fernen Ländern verfeinert, die man im Hafen vom Marseille kaufen konnte. Ingesamt besteht der Pastis Henri Bardouin aus 65 handverlesenen Zutaten. Diese umfassen u.a. Sternanis, Süssholz, Paradieskörner, Tonkabohnen und Kardamom. Heimische Kräuter wie Thymian, Rosmarin, Salbei und Beifuss werden in den Bergen vor Ort gepflückt. Die gewünschten Aromen werden dabei fallspezifisch entweder durch Mazeration oder Destillation extrahiert. Sein volles Aroma kann der Pastis erst mit einer ausreichenden Menge an Wasser entfalten, denn nur so werden die zuvor im Alkohol gelösten ätherischen Öle unlöslich. Dabei zu bewundern ist auch der sogenannte Louche-Effekt. Das Mischverhältnis von Pastis zu Wasser sollte mindestens 1:5 betragen.
Zusatzinformation
Artikelnummer | PPHB0700 |
Alkoholgehalt | 45% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Frankreich |
Region | Forcalquier, Provence |
Abfüller | Distilleries et Domaines de Provence, 04300 Forcalquier, France |
Marke | Henri Bardouin |
Typ | Pastis |
Anwendung | pur mit Wasser verdünnt (Verhältnis 1:5) |
Degustationsnotiz | vielschichtiger Geschmack nach Kräutern und exotischen Gewürzen. |
Verkehrsbezeichnung | Pastis |
Details | u.a. mit Sternanis, Süssholz, Paradieskörnern, Tonkabohnen, Kardamom, Thymian, Rosmarin, Salbei und Beifuss durch die Assemblage von Mazeraten und Destillaten hergestellt |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |